Beitragsordnung 
des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ)

(beschlossen bei der  Jahreshauptversammlung am 13.10.2001)

 

Die Jahres-Beiträge ab 2002:

  • - Niedergelassene DAZler zahlen jährlich 192 Euro.
  • - Angestellt tätige Zahnärzte zahlen 96 Euro.
  • - Zahnärzte im Ruhestand zahlen 36 Euro.
  • - Studierende sowie Arbeitslose zahlen 12 Euro jährlich.
Die Beiträge sind zu entrichten auf das Konto 0003000869 bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Köln, BLZ 30060601. Die Beiträge sind steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar. 
Die Beiträge von Mitgliedern, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden in der festgesetzten Höhe angepaßt und abgebucht.

Nach der Satzung werden die Beiträge zu Jahresbeginn fällig.


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