die "neuen" KZVen


Die "neuen" KZVen - seit Jahresbeginn in Profihand

m DAZ stand man der gesetzlich verfügten Professionalisierung der Kassenzahnärztichen Vereinigungen (KZVen) skeptisch gegenüber und verfolgte kritisch die Wahlen und die Neuaufstellung der Selbstverwaltungsgremien. Insbesondere die Selbstbedienungsmentalität der Posteninhaber (hier sollte man nicht nur auf die Gehälter schauen, sondern auch auf Versorgungsregelungen, Dienstwagenüberlassung, Versicherungen, Aufwandsentschädigungen usw.) und der starke Einfluss, den nach wie vor die Vertreter des Freien Verbandes (FVDZ) auch dort ausüben, wo sie in die Opposition verwiesen wurden, erregten Unmut. Hier nun  drei  Beiträge aus Berlin, die Schlaglichter auf die neue Situation werfen.

 

 

 

 

 

 

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Offener Brief von Berlins Unabhängigen Zahnärzten (BUZ)
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an die Berliner Kollegenschaft,
an die Wähler der KZV-Vertreterversammlung!

Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben mussten sich alle KZVen hauptamtliche Vorstände geben. Bisher wurde auch die KZV Berlin von einem ehrenamtlichen Vorstand mit einem hauptamtlichen Geschäftsführer geleitet. Jetzt musste nicht nur über Vergütungen und Dienstverträge völlig neu nachgedacht werden.

Der alte Vorstand hat in Berlin mit seiner alten komfortablen Mehrheit schon bei der Erstellung der neuen Satzung der KZV auf das Ziel der eigenen Wahl mit Wunschbedingungen hingearbeitet. So passt die Vorgabe von drei Vorstandsmitgliedern auf das vorgesehene Team. Dass in der neuen Satzung keine Berichtspflicht für den Vorstand vorgesehen ist, eröffnet diesem ein wundervolles Feld der Freiheit und erschwert die geforderte Kontrolle des Vorstandes durch die Vertreterversammlung (VV) fundamental.

Die Vorstandsposten sind nicht öffentlich ausgeschrieben worden, die VV hatte nur die Qual der Wahl zwischen den ehemaligen Vorstandsmitgliedern von oben, deren Qualifikation als gegeben galt, und einigen Gegenkandidaten aus den eigenen Reihen.

Obwohl der Verband der Zahnärzte von Berlin bei den im September 2004 erfolgten Wahlen zu einer neuen Vertreterversammlung erhebliche Stimmenverluste erlitten hat, ist es ihm dennoch gelungen, mit den Kollegen Husemann und Pochhammer sowie dem ehemaligen Geschäftsführer Herrn Herzog den neuen nun hauptamtlichen Vorstand zu bilden. Ermöglicht wurde dies durch die Vertreter des Verbandes der Berliner Zahnärzte sowie auch durch die Mitglieder der Listen „Dr. Wolfgang Schmiedel“ und „Freie Zahnärzte“. In diesen Gruppierungen sind Personen, die nicht nur ein Mandat in der Vertreterversammlung der KZV Berlin haben, sondern zugleich auch Mitglieder des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin sind. Ihre offene Unterstützung der Kandidatur von Husemann und Pochhammer mit ihren angenehmen Verträgen könnte nicht zuletzt mit einer hoffnungsvollen Perspektive auf eine erhebliche Anhebung ihrer Bezüge in der Kammer unter Verweis auf die Verhältnisse in der KZV zu erklären sein.

Die Befragung der Gegenkandidaten im Verlauf des Wahlverfahrens war von Seiten der Unterstützer des alten Vorstandes von einer Aggressivität und persönlich gezielten Verletzungslust geprägt, die den Verdacht nahe legen, dass das Verfahren in erster Linie von massiven persönlichen Interessen gesteuert war. Eine Auseinandersetzung um sachliche Inhalte führt man gewöhnlich nicht so hässlich. Interessanterweise ist das Tonbandprotokoll gerade dieser Teile der Diskussion nicht mehr vorhanden. Diese für die Betroffenen wirklich peinliche Situation wird unter den Tisch gekehrt und in dem schriftlichen Protokoll der Sitzung nicht einmal erwähnt. Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt.

Die Vergütungsvorstellungen und die Entwürfe der Dienstverträge wurden aus dem Apparat der KZV heraus der VV vorgetragen, als seien sie naturgesetzliche Phänomene. Eine Diskussion der Entwürfe und möglicher Alternativen musste schwer erkämpft werden.

Der ursprüngliche Vergütungswunsch war 195.000 Euro Jahressalär für die Zahnärzte und 110.000 für den ehemaligen Geschäftsführer.

Die Dienstverträge sollten keine Anwesenheitspflicht in der KZV und keine klare Begrenzung des Nebentätigkeitsumfangs enthalten. Zusätzlich sollten Abfindungen, Sozialabgaben, Sterbegelder und eine Haftungsversicherung gewährt werden.

Den intensiven Bemühungen engagierter Kollegen ist es zu verdanken, dass die Verträge insgesamt deutlich zu Gunsten der Beitrag zahlenden KZV-Mitglieder verändert werden konnten. Die Vergütungen sind auf immer noch 175.000 / 110.000 Euro begrenzt worden. Die Höhe der Abfindungen und das Sterbegeld konnten etwas abgesenkt werden. Bezüglich der Arbeitszeiten und der Kontrolle über Nebentätigkeiten konnte leider nichts erreicht werden.

Die immense Höhe der Vergütung wurde immer wieder mit dem persönlichen Haftungsrisiko begründet, das aber mit einer zusätzlichen Versicherung ohne Selbstbehalt abgefangen wird. Die Höhe der Vergütung sollte wohl auch nicht das Amt eines Vorstandes begehrenswert machen – dafür sollte es andere Motivationen geben. Das weitere Argument, man wolle den gewohnten Lebensstandard halten, ist für einen Zahnarzt zumindest erstaunlich, wenn es um einen Jahresbetrag. von 195.000 Euro geht, nicht eingerechnet sind dabei die Gewinne aus der zahnärztlichen Praxis.

Wenn die Gemeinschaft der Zahnärzte sich diese Luxusvertretung leistet, dann darf die Öffentlichkeit schlussfolgern, dass die Zähnärzte sich dies auch leisten können – mit den zu erwartenden Folgen. Der Imageschaden wird wieder einmal beträchtlich sein.

 
 
Die aus diesen Verträgen entstehenden Kosten müssen alle KZV-Mitglieder mindestens für die kommenden sechs Jahre tragen. Das Zustandekommen dieser Bedingungen haben die Vertreter außerhalb von BUZ, DAZ, VDZM und IUZB zu verantworten. Wer schon bei der Schaffung der Grundlagen für die weitere Arbeit so fahrlässig mit den Interessen der Kollegenschaft umgeht, lässt für die Bearbeitung unserer großen berufspolitischen Probleme Schlimmes erwarten.
Berlins Unabhängige Zahnärzte e.V.
Kaiserdamm 97, 14057 Berlin
www.buz-berlin.de