Offener Brief von Berlins Unabhängigen Zahnärzten (BUZ)
( 1 )
an die Berliner Kollegenschaft,
an die Wähler der KZV-Vertreterversammlung!
Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben mussten sich alle KZVen
hauptamtliche Vorstände geben. Bisher wurde auch die KZV Berlin von einem
ehrenamtlichen Vorstand mit einem hauptamtlichen Geschäftsführer geleitet.
Jetzt musste nicht nur über Vergütungen und Dienstverträge völlig neu
nachgedacht werden.
Der alte Vorstand hat in Berlin mit seiner alten komfortablen Mehrheit schon
bei der Erstellung der neuen Satzung der KZV auf das Ziel der eigenen Wahl
mit Wunschbedingungen hingearbeitet. So passt die Vorgabe von drei
Vorstandsmitgliedern auf das vorgesehene Team. Dass in der neuen Satzung
keine Berichtspflicht für den Vorstand vorgesehen ist, eröffnet diesem ein
wundervolles Feld der Freiheit und erschwert die geforderte Kontrolle des
Vorstandes durch die Vertreterversammlung (VV) fundamental.
Die Vorstandsposten sind nicht öffentlich ausgeschrieben worden, die VV
hatte nur die Qual der Wahl zwischen den ehemaligen Vorstandsmitgliedern von
oben, deren Qualifikation als gegeben galt, und einigen Gegenkandidaten aus
den eigenen Reihen.
Obwohl der Verband der Zahnärzte von Berlin bei den im September 2004
erfolgten Wahlen zu einer neuen Vertreterversammlung erhebliche
Stimmenverluste erlitten hat, ist es ihm dennoch gelungen, mit den Kollegen
Husemann und Pochhammer sowie dem ehemaligen Geschäftsführer Herrn Herzog
den neuen nun hauptamtlichen Vorstand zu bilden. Ermöglicht wurde dies durch
die Vertreter des Verbandes der Berliner Zahnärzte sowie auch durch die
Mitglieder der Listen „Dr. Wolfgang Schmiedel“ und „Freie Zahnärzte“. In
diesen Gruppierungen sind Personen, die nicht nur ein Mandat in der
Vertreterversammlung der KZV Berlin haben, sondern zugleich auch Mitglieder
des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin sind. Ihre offene Unterstützung
der Kandidatur von Husemann und Pochhammer mit ihren angenehmen Verträgen
könnte nicht zuletzt mit einer hoffnungsvollen Perspektive auf eine
erhebliche Anhebung ihrer Bezüge in der Kammer unter Verweis auf die
Verhältnisse in der KZV zu erklären sein.
Die Befragung der Gegenkandidaten im Verlauf des Wahlverfahrens war von
Seiten der Unterstützer des alten Vorstandes von einer Aggressivität und
persönlich gezielten Verletzungslust geprägt, die den Verdacht nahe legen,
dass das Verfahren in erster Linie von massiven persönlichen Interessen
gesteuert war. Eine Auseinandersetzung um sachliche Inhalte führt man
gewöhnlich nicht so hässlich. Interessanterweise ist das Tonbandprotokoll
gerade dieser Teile der Diskussion nicht mehr vorhanden. Diese für die
Betroffenen wirklich peinliche Situation wird unter den Tisch gekehrt und in
dem schriftlichen Protokoll der Sitzung nicht einmal erwähnt. Ein Schelm
ist, wer Böses dabei denkt.
Die Vergütungsvorstellungen und die Entwürfe der Dienstverträge wurden aus
dem Apparat der KZV heraus der VV vorgetragen, als seien sie
naturgesetzliche Phänomene. Eine Diskussion der Entwürfe und möglicher
Alternativen musste schwer erkämpft werden.
Der ursprüngliche Vergütungswunsch war 195.000 Euro Jahressalär für die
Zahnärzte und 110.000 für den ehemaligen Geschäftsführer.
Die Dienstverträge sollten keine Anwesenheitspflicht in der KZV und keine
klare Begrenzung des Nebentätigkeitsumfangs enthalten. Zusätzlich sollten
Abfindungen, Sozialabgaben, Sterbegelder und eine Haftungsversicherung
gewährt werden.
Den intensiven Bemühungen engagierter Kollegen ist es zu verdanken, dass die
Verträge insgesamt deutlich zu Gunsten der Beitrag zahlenden KZV-Mitglieder
verändert werden konnten. Die Vergütungen sind auf immer noch 175.000 /
110.000 Euro begrenzt worden. Die Höhe der Abfindungen und das Sterbegeld
konnten etwas abgesenkt werden. Bezüglich der Arbeitszeiten und der
Kontrolle über Nebentätigkeiten konnte leider nichts erreicht werden.
Die immense Höhe der Vergütung wurde immer wieder mit dem persönlichen
Haftungsrisiko begründet, das aber mit einer zusätzlichen Versicherung ohne
Selbstbehalt abgefangen wird. Die Höhe der Vergütung sollte wohl auch nicht
das Amt eines Vorstandes begehrenswert machen – dafür sollte es andere
Motivationen geben. Das weitere Argument, man wolle den gewohnten
Lebensstandard halten, ist für einen Zahnarzt zumindest erstaunlich, wenn es
um einen Jahresbetrag. von 195.000 Euro geht, nicht eingerechnet sind dabei
die Gewinne aus der zahnärztlichen Praxis.
Wenn die Gemeinschaft der Zahnärzte sich diese Luxusvertretung leistet, dann
darf die Öffentlichkeit schlussfolgern, dass die Zähnärzte sich dies auch
leisten können – mit den zu erwartenden Folgen. Der Imageschaden wird wieder
einmal beträchtlich sein. |
|