die "neuen" KZVenDie "neuen" KZVen - seit Jahresbeginn in ProfihandIm DAZ stand man der gesetzlich verfügten Professionalisierung der Kassenzahnärztichen Vereinigungen (KZVen) skeptisch gegenüber und verfolgte kritisch die Wahlen und die Neuaufstellung der Selbstverwaltungsgremien. Insbesondere die Selbstbedienungsmentalität der Posteninhaber (hier sollte man nicht nur auf die Gehälter schauen, sondern auch auf Versorgungsregelungen, Dienstwagenüberlassung, Versicherungen, Aufwandsentschädigungen usw.) und der starke Einfluss, den nach wie vor die Vertreter des Freien Verbandes (FVDZ) auch dort ausüben, wo sie in die Opposition verwiesen wurden, erregten Unmut. Hier nun drei Beiträge aus Berlin, die Schlaglichter auf die neue Situation werfen. |
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Selbstbedienung ohne Scham! ( 2 )Die Vorstände der zu professionalisierenden KZVen sind gewählt worden. In den Mitteilungsblättern der Körperschaften sind die Wahlergebnisse bekannt gemacht worden. Nur wenige neue Namen tauchen auf. Die Deutsche Zahnärzteschaft kann sich weiterhin beruhigt und vertrauensvoll ihren Patienten zuwenden.
Die hohen Verwaltungskosten der KZVen zwingen die Zahnärzte zu
immensen privaten Honorarforderungen bei der Anfertigung von Zahnersatz,
schon allein um diese Gebühren finanzieren zu können. Und damit hat die
Politik ein Argument gefunden, sich wieder einmal in die Selbstverwaltung
der Zahnärzte einmischen zu müssen. |
Hier gilt ein altes Sprichwort. Eine Hand wäscht die andere. Gib mir
Deine Stimme, und ich werde dafür sorgen, dass Du Deinen Posten behältst,
dass auch Du wieder gewählt wirst oder dass auch Deine Bezüge erhöht werden!
Nachdem diese Zusammenhänge deutlich geworden sind und Außenstehende die
breite zahnärztliche Öffentlichkeit informieren mussten, fehlt in der
Kollegenschaft jedes Verständnis für die Selbstbedienungsmentalität der
neuen alten Vorstandsvorsitzenden in der Bundes-KZV und in den Länder-KZVen.
Sie haben offensichtlich ihre Positionen und ihre Einflüsse rechtzeitig
genutzt, um ihre neuen Posten, dieses Mal gleich für sechs Jahre, zu
sichern. Hinterfragen Sie aber in diesem Punkt auch die Haltung und das
Abstimmungsverhalten Ihres Vertreters, für den Sie bei der letzten
Listenwahl der KZV votiert haben. Denn ohne Mehrheiten kommen auch in den
Vertreterversammlungen keine Beschlüsse zustande.Dr. Peter Nachtweh
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