die "neuen" KZVen


Die "neuen" KZVen - seit Jahresbeginn in Profihand

Im DAZ stand man der gesetzlich verfügten Professionalisierung der Kassenzahnärztichen Vereinigungen (KZVen) skeptisch gegenüber und verfolgte kritisch die Wahlen und die Neuaufstellung der Selbstverwaltungsgremien. Insbesondere die Selbstbedienungsmentalität der Posteninhaber (hier sollte man nicht nur auf die Gehälter schauen, sondern auch auf Versorgungsregelungen, Dienstwagenüberlassung, Versicherungen, Aufwandsentschädigungen usw.) und der starke Einfluss, den nach wie vor die Vertreter des Freien Verbandes (FVDZ) auch dort ausüben, wo sie in die Opposition verwiesen wurden, erregten Unmut. Hier nun  drei  Beiträge aus Berlin, die Schlaglichter auf die neue Situation werfen.

 

 

 

 

 

 

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Selbstbedienung ohne Scham!  ( 2 )

Die Vorstände der zu professionalisierenden KZVen sind gewählt worden. In den Mitteilungsblättern der Körperschaften sind die Wahlergebnisse bekannt gemacht worden. Nur wenige neue Namen tauchen auf. Die Deutsche Zahnärzteschaft kann sich weiterhin beruhigt und vertrauensvoll ihren Patienten zuwenden.

Doch es rauscht im deutschen Blätterwald, in den Fach- wie in den Laienmedien, die sich nun mit den Vorstandsgehältern der Wirtschaftsbosse und den selbst bewilligten Erhöhungen der Vorstandsentlohnungen bei den Gesetzlichen Krankenkassen ebenso beschäftigen wie mit den krassen Steigerungen der Zahnärztefunktionärsgehälter. Die Tagespresse kümmert sich darum, wie gut die Zahnärzte ihre Standesfürsten entlohnen, obwohl sie zugestehen muss, dass diese Gelder nicht aus dem Topf des Gesundheitswesens stammen, sondern aus den Pflichtbeiträgen der Zahnärzte selbst. Allerdings bezeichnen die Kommentatoren diese Gelder als Zwangsbeiträge und bringen damit schon den ersten bösen Unterton ins Spiel. Es wird nicht lange dauern, bis ein Zusammenhang gesucht und dann auch leicht gefunden wird, wenn es heißt:

Die hohen Verwaltungskosten der KZVen zwingen die Zahnärzte zu immensen privaten Honorarforderungen bei der Anfertigung von Zahnersatz, schon allein um diese Gebühren finanzieren zu können. Und damit hat die Politik ein Argument gefunden, sich wieder einmal in die Selbstverwaltung der Zahnärzte einmischen zu müssen.

Mehr und mehr macht sich auch Unmut breit in Beiträgen und Kommentaren der zahnärztlichen Standespresse, wenn es um die Höhe der Vorstandsgehälter der KZV-Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter geht. Dabei hat es der an der Entwicklung und dem Fortbestehen seiner Körperschaft interessierte Zahnarzt gar nicht leicht, sich selbst ein Bild zu machen, zu welchen finanziellen Bedingungen sich der Kollege von nebenan oder der ehemalige Geschäftsführer seiner KZV nunmehr ganz aufopferungsvoll um seine Verträge, Punkte, Fortbildung und allgemeines Wohlergehen kümmert. Denn Bekanntmachungen dieser Art sind zwar gemäß § 79 Abs. 4 Satz 6 SGB V jährlich in einer Übersicht zum 1. März zu veröffentlichen. Jedoch findet man sie zum Beispiel in den Zahnärztlichen Mitteilungen dezent versteckt erst im hintersten Teil des Heftes Nr. 6 auf den Seiten 128 ff. Man genügt der Pflicht, will jedoch nicht wirklich informieren.

Ist dieser Verdacht begründet? Haben die Betroffenen etwas zu verheimlichen? Findet eine ungerechtfertigte Bereicherung auf Kosten der Zahnärzteschaft statt?

Tatsache ist, dass Jahresgehälter in der Spitze von über 200.000 Euro Traumgehälter sind und dass trotz der Hauptamtlichkeit noch bis zu 30 % Prozent der Dienstzeit nebenberuflich in der zahnärztlichen Praxis gearbeitet werden kann.

Tatsache ist, dass nur ganz wenige die Chance hatten, sich um solch einen Vorstandsposten zu bewerben - nicht wegen einer fehlenden Qualifikation, sondern allein durch den Tatbestand, dass eine öffentliche Ausschreibung meistens nicht stattgefunden hat. Die KZV Niedersachsen bildet hier eine löbliche Ausnahme und soll deshalb auch beispielhaft erwähnt werden. Ansonsten wurden die Posten untereinander verteilt und vereinbart, ohne dass die allgemeine zahnärztliche Öffentlichkeit oder eine qualifizierte Verwaltungsebene eine Chance hatte, sich einzubringen.

Tatsache ist, dass niemand ernsthaft von einem zahnärztlichen Kollegen verlangen wird, standespolitische und vertragszahnärztliche Belange unter finanziellen persönlichen Verlusten zu erbringen, auch wenn nunmehr die Ehrenamtlichkeit der vergangenen Jahre der freiwillig angestrebten Hauptamtlichkeit für die nächsten sechs Jahre gewichen ist.

Tatsache ist, dass verständlicherweise fast jeder Bewerber versucht hat, seine Dienste bestmöglich zu verkaufen. Forderungen zu stellen, ist legitim.

Unverständlich ist jedoch die Tatsache, dass die Mitglieder der Vertreterversammlungen der meisten KZVen ohne zwingende Notwendigkeit den Ansprüchen und finanziellen Forderungen der Vorstandsmitglieder ohne jedes Verantwortungsgefühl und Augenmaß bedingungslos gefolgt sind mit den entsprechenden Auswirkungen auf der Bundesebene. Zwar hat es in den Gremien lange Diskussionen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegeben, in den geheimen Abstimmungen haben aber wieder einmal die alten Seilschaften Gehorsam bewiesen. Warum?

 
 
Hier gilt ein altes Sprichwort. Eine Hand wäscht die andere. Gib mir Deine Stimme, und ich werde dafür sorgen, dass Du Deinen Posten behältst, dass auch Du wieder gewählt wirst oder dass auch Deine Bezüge erhöht werden! Nachdem diese Zusammenhänge deutlich geworden sind und Außenstehende die breite zahnärztliche Öffentlichkeit informieren mussten, fehlt in der Kollegenschaft jedes Verständnis für die Selbstbedienungsmentalität der neuen alten Vorstandsvorsitzenden in der Bundes-KZV und in den Länder-KZVen. Sie haben offensichtlich ihre Positionen und ihre Einflüsse rechtzeitig genutzt, um ihre neuen Posten, dieses Mal gleich für sechs Jahre, zu sichern. Hinterfragen Sie aber in diesem Punkt auch die Haltung und das Abstimmungsverhalten Ihres Vertreters, für den Sie bei der letzten Listenwahl der KZV votiert haben. Denn ohne Mehrheiten kommen auch in den Vertreterversammlungen keine Beschlüsse zustande.
Dr. Peter Nachtweh
Kaiserdamm 97, 14057 Berlin
pnachtweh@t-online.de